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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10 (https://dejure.org/2011,2526)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2011 - 11 S 67.10 (https://dejure.org/2011,2526)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 11 S 67.10 (https://dejure.org/2011,2526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 KrW-/AbfG, § 21 KrW-/AbfG, § 80 VwGO
    Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus"; Vereinbarkeit des Begriffs der gewerblichen Sammlung in der Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht mit Europarecht; Interessenabwägung bei § 80 Abs 5 VwGO bzw. § 13 Abs 3 S 1 Nr 3 Krw-/AbfG

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 KrW-/AbfG, § 21 KrW-/AbfG, § 80 VwGO, § 146 VwGO
    Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus"; Untersagungsanordnung; von privatem Entsorger seit 2004 aufgebauter Bestand; Begriff der gewerblichen Sammlung i.S.d. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Krw-/AbfG in der Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 18. Juni 2009 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Sammelsystems "Gelbe Tonne plus"in Berlin; Nutzung der Sammlung von Verpackungsmaterial in der "Gelben Tonne" und stoffgleicher Nichtverpackungsabfälle durch ein privates Entsorgungsunternehmen als gewerbliche Sammlung in der Stadt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Sammelsystems "Gelbe Tonne plus"in Berlin; Nutzung der Sammlung von Verpackungsmaterial in der "Gelben Tonne" und stoffgleicher Nichtverpackungsabfälle durch ein privates Entsorgungsunternehmen als gewerbliche Sammlung in der Stadt ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    ALBA darf sein Wertstoffsammelsystem Gelbe Tonne plus vorerst weiter betreiben

  • lto.de (Kurzinformation)

    ALBA darf "Gelbe Tonne plus" vorerst weiter betreiben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Ein überwiegendes Sofortvollzugsinteresse hinsichtlich der Einstellung des Sammelsystems "Gelbe Tonne plus " mit den angeschlossenen (bis zu) 410.000 Haushalten belegten weder die im angegriffenen Ausgangsbescheid formulierte und im Änderungsbescheid aufrecht erhaltene Begründung der Vollziehungsanordnung noch die infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 (- BVerwG 7 C 16.08 -, a.a.O.) veränderte Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Sammelsystems oder das Vorhaben der Beigeladenen, die kommunale Wertstofftonne "Orange Box" flächendeckend einzuführen.

    Tatsächlich erscheinen die in der Entscheidung vom 18. Juni 2009 getroffenen Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts zur Vereinbarkeit der von ihm gefundenen engen Auslegung des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Krw-/AbfG mit europarechtlichen Vorgaben (BVerwG 7 C 16.08, zit. nach juris Rn 37 ff.) entgegen der dortigen Annahme nicht (mehr) als eindeutig aus der vorliegenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ableitbar und gesichert, wie bereits das gerade in Reaktion auf diese Entscheidung eingeleitete Prüfverfahren der Europäischen Kommission (vgl. nur Auskunftsverlangen vom April 2010, von der Antragstellerin vorgelegt als Anlage Bgg 6 zum Schriftsatz vom 14. Januar 2011) zeigt.

    Das Verwaltungsgericht hat angenommen, dass weder die im angegriffenen Ausgangsbescheid formulierte und im Änderungsbescheid aufrecht erhaltene Begründung der Vollziehungsanordnung (1) noch eine in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 (- BVerwG 7 C 16.08 -, a.a.O.) veränderte Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Sammelsystems (3) oder das Vorhaben der Beigeladenen, die kommunale Wertstofftonne "Orange Box" flächendeckend einzuführen (2), ein überwiegendes Sofortvollzugsinteresse hinsichtlich der Einstellung des Sammelsystems "Gelbe Tonne plus " mit den angeschlossenen (bis zu) 410.000 Haushalten belege.

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass das seit 2004 sukzessive aufgebaute Sammelsystem "Gelbe Tonne plus " mit einem Bestand von bis zu 410.000 angeschlossenen Haushalten in der Vergangenheit Gegenstand des - 2005 jedenfalls vom Senat beschlossenen - Abfallwirtschaftskonzepts für Berlin war (z.B. unter "Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung des Hausmülls", S. 49 f.) und im Einvernehmen aller Beteiligten durchgeführt wurde, ohne dass die Organisation und Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, auf die das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 18. Juni 2009 (- 7 C 16.08 -, zit. nach juris Rn 34) wesentlich abgestellt hat, dadurch in dieser Zeit erkennbar beeinträchtigt worden wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10

    Unzulässigkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Eine angemessene Prüfung der damit nach wie vor - nicht zuletzt zwischen Bundesregierung und Bundesrat - streitigen Frage der Europarechtskonformität der bestehenden wie auch der vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung gewerblicher Abfallsammlungen zugunsten kommunaler Überlassungspflichten und damit auch der davon abhängigen Rechtmäßigkeit des Bescheides muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (i.d.S. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 -, zit. nach juris Rn 11 ff.; OVG Hamburg, Beschluss v. 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, BeckRS 2011, 49601).
  • VG Gelsenkirchen, 30.07.2010 - 14 L 372/10

    Abfallbeseitigungsrecht, Altpapier, Altpapiersammlung, Verwertung, Sammlung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Den von den Beschwerdeführern als nicht einschlägig angesehenen Entscheidungen des OVG Lüneburg (Beschluss v. 26. Mai 2010 -(7 ME 20/10)-, zit. nach juris Rn 8) und des VG Gelsenkirchen (Beschluss v. 30. Juli 2010 - 14 L 372/10 -, zit. nach juris Rn 56) lagen zwar jeweils Fälle zugrunde, in denen aufgrund des Sofortvollzuges (auch) das Sammelbehältnis hätte abgezogen werden müssen.
  • OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10

    Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushaltungen in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Eine angemessene Prüfung der damit nach wie vor - nicht zuletzt zwischen Bundesregierung und Bundesrat - streitigen Frage der Europarechtskonformität der bestehenden wie auch der vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung gewerblicher Abfallsammlungen zugunsten kommunaler Überlassungspflichten und damit auch der davon abhängigen Rechtmäßigkeit des Bescheides muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (i.d.S. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 -, zit. nach juris Rn 11 ff.; OVG Hamburg, Beschluss v. 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, BeckRS 2011, 49601).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2008 - 1 S 155.08

    Ordnungsverfügung: Beseitigung einer Werbeanlage an einer Bundesautobahn;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Zwar genügt die Anordnung der sofortigen Vollziehung den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO (zu § 80 Abs. 3 VwGO als - nur - formellem Begründungserfordernis vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 31. Oktober 2008 - 1 S 155.08 -, zit. nach juris Rn 11; v. 27. März 2006 - 11 S 49.05 -, zit. nach juris Rn 14; OVG Brandenburg, Beschlüsse v. 29. November 2004 - 4 B 107/04 -, zit. nach juris Rn 6 ff., v. 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, zit. nach juris Rn 10 f.).
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Zwar genügt die Anordnung der sofortigen Vollziehung den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO (zu § 80 Abs. 3 VwGO als - nur - formellem Begründungserfordernis vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 31. Oktober 2008 - 1 S 155.08 -, zit. nach juris Rn 11; v. 27. März 2006 - 11 S 49.05 -, zit. nach juris Rn 14; OVG Brandenburg, Beschlüsse v. 29. November 2004 - 4 B 107/04 -, zit. nach juris Rn 6 ff., v. 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, zit. nach juris Rn 10 f.).
  • OVG Brandenburg, 29.11.2004 - 4 B 107/04

    Anforderungen an die Begründung des Überwiegens des sofortigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Zwar genügt die Anordnung der sofortigen Vollziehung den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO (zu § 80 Abs. 3 VwGO als - nur - formellem Begründungserfordernis vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 31. Oktober 2008 - 1 S 155.08 -, zit. nach juris Rn 11; v. 27. März 2006 - 11 S 49.05 -, zit. nach juris Rn 14; OVG Brandenburg, Beschlüsse v. 29. November 2004 - 4 B 107/04 -, zit. nach juris Rn 6 ff., v. 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, zit. nach juris Rn 10 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08

    Aufstellung der Blauen Tonne im Landkreis Prignitz untersagt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Anders als die hinsichtlich ihrer Auswirkungen nicht eindeutig absehbare Entwicklung einer neuen, erst aufzubauenden und in Konkurrenz zu einem vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereits vorgehaltenen Sammelsystem tretenden Sammlung (wie sie etwa dem Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2009 - 11 S 50.08 -, zit. nach juris, zugrunde lag), erfordert die Fortdauer eines über Jahre hinweg nicht beanstandeten und "funktionierenden" Systems weder eine Anpassung oder Veränderung der bisherigen Entsorgungsstruktur noch irgendeine Veränderung der bisherigen - diese bekannte Ausgangssituation berücksichtigenden - Planungen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2006 - 11 S 49.05

    Pflanzenschutzmittel, Verkehrsfähigkeit, Verkaufsverbot, Vertriebsverbot, Import

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Zwar genügt die Anordnung der sofortigen Vollziehung den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO (zu § 80 Abs. 3 VwGO als - nur - formellem Begründungserfordernis vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 31. Oktober 2008 - 1 S 155.08 -, zit. nach juris Rn 11; v. 27. März 2006 - 11 S 49.05 -, zit. nach juris Rn 14; OVG Brandenburg, Beschlüsse v. 29. November 2004 - 4 B 107/04 -, zit. nach juris Rn 6 ff., v. 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, zit. nach juris Rn 10 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2010 - 7 ME 20/10
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10
    Den von den Beschwerdeführern als nicht einschlägig angesehenen Entscheidungen des OVG Lüneburg (Beschluss v. 26. Mai 2010 -(7 ME 20/10)-, zit. nach juris Rn 8) und des VG Gelsenkirchen (Beschluss v. 30. Juli 2010 - 14 L 372/10 -, zit. nach juris Rn 56) lagen zwar jeweils Fälle zugrunde, in denen aufgrund des Sofortvollzuges (auch) das Sammelbehältnis hätte abgezogen werden müssen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 11 S 13.13

    Beschwerde; Eilrechtsschutz gegen erteilte Genehmigung von Windkraftanlagen;

    Die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache sind im Rahmen dieser Abwägung zu berücksichtigen, soweit sie sich aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung mit hinreichender Verlässlichkeit beurteilen lassen (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 13. Oktober 2011 - OVG 11 S 67.10 -, zit. nach juris Rn 13; zur Entscheidungsfindung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO im Wege einer Interessenabwägung vgl. auch Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn 372 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2012 - 11 S 65.11

    Altpapierannahmestelle; Franchisenehmer; flächendeckendes kommunales Holsystem;

    Der Antragsteller verteidigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und verweist ergänzend insbesondere auf die europarechtlichen Bedenken gegen die enge Auslegung von § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG durch das Bundesverwaltungsgericht, auf die u.a. der erkennende Senat im Beschluss vom 13. Oktober 2011 (-11 S 67.10 -) hingewiesen habe.

    Dies kann hier aber dahinstehen, denn nach der bereits im Beschluss vom 13. Oktober 2011 (-11 S 67.10 -, zit. nach juris Rn 16) vertretenen Auffassung des Senats, auf die der Antragsteller zutreffend hingewiesen hat, ergibt sich eine besondere rechtliche Komplexität mit Blick auf die Vereinbarkeit des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG in der auch vom Antragsgegner als maßgeblich angesehenen und dem angegriffenen Bescheid zugrunde gelegten Auslegung der Voraussetzungen dieser Vorschrift durch das Bundesverwaltungsgericht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2012 - 11 S 60.11

    Unterlassungs- und Nutzungsuntersagungsverfügung; Steganlage; Nutzung;

    Bei dieser Abwägung sind auch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache maßgebend zu berücksichtigen, allerdings nur, soweit sie sich aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung mit hinreichender Verlässlichkeit beurteilen lassen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2011 - OVG 11 S 67.10 -, juris Rz. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 11 S 70.11

    Vorläufiger Drittrechtsschutz (Stattgabe); Jägernotweg; Eigentümer; keine analoge

    Bei dieser Abwägung sind auch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache maßgebend zu berücksichtigen, allerdings nur, soweit sie sich aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung mit hinreichender Verlässlichkeit beurteilen lassen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2011 - OVG 11 S 67.10 -, juris Rz. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 11 S 2.12

    Türke; sofort vollziehbare Ausweisung; zwingende Ausweisung; Regelausweisung;

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr, dass schriftlich mit dem nötigen Einzelfallbezug - und über eine lediglich floskelhafte Wiederholung der gesetzlichen Anforderung hinaus - zum Ausdruck gebracht wird, dass mit der Vollziehung des Bescheids nicht bis zur Klärung seiner Rechtmäßigkeit abgewartet werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 S 155.08 - und vom 13. Oktober 2011 - 11 S 67.10 -, jeweils in juris zu Rz. 11).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.09.2012 - 24 C 215/11

    Berliner Abfallrecht: Quersubvention einer entgeltfreien Wertstofftonne

    Auch wenn sich die Beklagte nicht ohne Weiteres darauf berufen kann, dass für den mit der Orange Box gesammelten Abfall eine Überlassungspflicht des privaten Nutzers bestünde (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 13.10.2011 - 11 S 67.10), kann sich auch umgekehrt der Kläger als Verbraucher nicht auf eine Verletzung des Wettbewerbsrechts berufen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2012 - 11 S 29.10

    Prunus serotina; invasiver Charakter; Pflanzung; Aussaat; Eingriff in Natur und

    Bei dieser Abwägung sind auch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache maßgebend zu berücksichtigen, allerdings nur, soweit sie sich aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung mit hinreichender Verlässlichkeit beurteilen lassen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2011 - OVG 11 S 67.10 -, juris Rz. 13).
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